AGB der HPM Media GbR vom 01.01.2009
1. Geltung dieser Bedingungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit der HPM Media GbR, auch wenn die Agentur bei späteren Vertragsschlüssen nicht mehr ausdrücklich auf diese Bedingungen verweisen sollte. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann verbindlich, wenn HPM Media GbR sie schriftlich bestätigt hat.
2. Leistungen
Die von HPM Media GbR geschuldeten Leistungen beschränken sich auf den Umfang, der in der Auftragsbestätigung dargelegt ist. Erweiterungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Anzeigen-, Druck- oder sonstige Aufträge an Dritte erteilt HPM Media GbR ausschließlich in Vertretung für den Kunden. Lieferfristen sind nur dann als fixe Vertragsfristen verbindlich, wenn der Auftraggeber und HPM Media GbR sie schriftlich vereinbart haben.
3. Vertraulichkeit
HPM Media GbR verpflichtet sich, sämtliche Tatsachen und Informationen vertraulich zu behandeln, die aus Anlass der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Schriftstücke, die in besonderer Weise der Vertraulichkeit oder der Geheimhaltung bedürfen, muss der Auftraggeber gegenüber der Agentur als solche kennzeichnen. Wünscht der Auftraggeber den Ausschluss bestimmter Übertragungswege (Post, Telefax, E-Mail), so muss er dies ausdrücklich erklären.
4. Vergütung
Zu den vereinbarten Vergütungssätzen wird Folgendes festgelegt: Soweit nicht anders vereinbart, gilt der mit dem Vertrags-Partner bestimmte Preis. 5. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung Der Auftraggeber darf gegen Zahlungsansprüche von HPM Media GbR nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu bei Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis. Die Abtretung von Ansprüchen gegen HPM Media GbR an Dritte ist unzulässig.
6. Mitwirkungs- und Rügepflichten
Informationen und Unterlagen, die HPM Media GbR für die Leistungserbringung benötigt, muss der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig vor Arbeitsbeginn zur Verfügung stellen. Eventuell vereinbarte Ausführungsfristen sind hinfällig, wenn der Auftraggeber diese Informationen und Unterlagen nicht rechtzeitig übermittelt hat. Der Auftraggeber muss die Leistungen von HPM Media GbR unverzüglich nach Ablieferung überprüfen. Mängel sind sofort, spätestens innerhalb von 12 Stunden nach Ablieferung, konkret gegenüber HPM Media GbR anzuzeigen. Spricht der Auftraggeber keine Mängelrüge innerhalb dieser Frist aus, gilt die Leistung als abgenommen.
7. Haftung und Gewährleistung Die Endabnahme der erstellten Texte oder Produktionen vor der nächsten Wertschöpfungsstufe (z. B. Druckerei) übernimmt stets der Auftraggeber. Auch wenn er die Endabnahme an HPM Media GbR delegiert, trägt er die alleinige Verantwortung für die Qualität des jeweiligen Produktes. Vollständig ausgeschlossen ist eine Haftung von HPM Media GbR gegenüber anderen als dem Auftraggeber. Die Vertragspflichten sind ausdrücklich beschränkt auf das Verhältnis der Vertragsparteien zueinander. Als verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes und des Strafrechtes ist für sämtliche Beiträge und O-Töne der Auftraggeber. Die HPM Media GbR bietet den Hörfunksendern die erstellten O-Töne und Beiträge zur kostenlosen Ausstrahlung an. Eine Verpflichtung zur Ausstrahlung besteht nicht. Die Honorierung der HPM Media GbR durch den Auftraggeber ist unabhängig von Art und Umfang der Ausstrahlungen, sowie von den redaktionsrelevanten Ausstrahlungsentscheidungen der Hörfunksender.
8. Urheberrecht Das Recht zur Verwertung der erbrachten Leistung beschränkt sich auf den vertragstypischen Umfang. Eine vollständige Übertragung des Urheberrechtes ist hiermit nicht verbunden, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird. HPM Media GbR ist bemüht, nach dem jeweiligen Stand der Technik Schutz vor unerlaubtem Zugriff Dritter auf die Daten sowie vor Virenbefall oder Sabotage zu gewährleisten. Wir können jedoch auch bei der hier gebotenen und beachteten Sorgfalt keinen vollständigen Schutz gewährleisten. Der Auftraggeber wird auf das für ihn hiermit und mit der Wahl entsprechender Übertragungswege zwangsläufig verbundene Risiko ausdrücklich hingewiesen.
10. Erfüllungsort Erfüllungsort ist Berlin.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, so ist Gerichtsstand Berlin, § 38 Absatz 2 ZPO.
12. Salvatorische Klausel Die etwaige Unwirksamkeit einzelner dieser Geschäftsbedingungen hat auf die Wirksamkeit des ganzen Vertrags in seinen übrigen Teilen keinen Einfluss. RadioFabrik und der Auftraggeber sind sich darüber einig, dass eine eventuell unwirksame Bedingung durch eine solche zu ersetzen ist, die ihrem wirtschaftlichen und ideellen Zweck unter Berücksichtigung des Vertragszwecks am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Lücke.
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